Fahrzeugschein: Hier finden Sie das Leergewicht
Wer sein Auto korrekt beladen möchte, sollte das Leergewicht kennen. Diese Angabe ist entscheidend für die Ermittlung der zulässigen Zuladung und des Gesamtgewichts. Seit der Umstellung auf die Zulassungsbescheinigung I im Jahr 2005 hat sich die Position dieser Angabe in den Fahrzeugpapieren geändert. Wo genau Sie das Leergewicht in alten und neuen Dokumenten finden und was es genau bedeutet, erklären wir in diesem Artikel – verständlich und ausführlich.
Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2005 steht das Leergewicht in Zeile G der Zulassungsbescheinigung I
- Im alten Fahrzeugschein findet man es unter Punkt 14
- Das Leergewicht beschreibt das betriebsbereite Fahrzeuggewicht inklusiveFlüssigkeiten, Fahrer und Ausstattung
- Es enthält auch 75 kg Fahrergewicht und alle vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände
- Das Leergewicht ist die Basis zur Ermittlung der zulässigen Zuladung
Wo steht das Leergewicht im Fahrzeugschein?
In der neuen Zulassungsbescheinigung I finden Sie das Leergewicht in Zeile G, während es im alten Fahrzeugschein unter Punkt 14 vermerkt ist – je nachdem, wann das Fahrzeug zugelassen wurde.
Bedeutung des Leergewichts
Das Leergewicht eines Fahrzeugs bezeichnet das betriebsbereite Gewicht ohne zusätzliche Zuladung. Es ist ein fest definierter Wert, der alle Bestandteile eines fahrbereiten Fahrzeugs umfasst. Dazu gehört die Karosserie, das Fahrwerk, Motorenkomponenten sowie ein zu 90 % gefüllter Tank. Zusätzlich sind alle weiteren Flüssigkeiten wie Kühlmittel, Bremsflüssigkeit und Motoröl zu 100 % berücksichtigt. Auch das mitgeführte Bordwerkzeug, ein Reserverad, Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste sind Teil des Leergewichts.
Bemerkenswert ist, dass sogar ein Fahrergewicht von 75 Kilogramm mit einberechnet wird. Der Sinn dahinter: Das Fahrzeuggewicht soll möglichst realitätsnah angegeben werden. Das Leergewicht ist nicht nur eine statische Zahl auf dem Papier, sondern dient als Grundlage zur Berechnung der Nutzlast und des zulässigen Gesamtgewichts. Gerade bei Transportfahrzeugen, Campern oder Fahrzeugen mit Anhängelast ist die Kenntnis des Leergewichts essenziell.
Leergewicht in neuen Zulassungsbescheinigungen
Seit Oktober 2005 gilt in Deutschland ein neues System der Fahrzeugdokumente: die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Die klassische Bezeichnung „Fahrzeugschein“ ist damit weitgehend abgelöst worden. Wenn Ihr Auto nach diesem Datum erstmals zugelassen oder umgemeldet wurde, besitzen Sie wahrscheinlich diese neue Dokumentenform.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht das Leergewicht unter dem Buchstaben G. Dieser Eintrag enthält den Wert in Kilogramm und bildet die offizielle Angabe für Behörden, Versicherungen oder technische Prüfungen. Beachten Sie: Manche älteren Fahrzeuge, die seither keinen Halterwechsel erlebt haben, führen noch den alten Fahrzeugschein – dort steht die Angabe an einer anderen Stelle.
Gerade beim Fahrzeugverkauf oder bei der Nachrüstung technischer Komponenten kann ein Blick auf Zeile G helfen, Gewichtsfragen rechtzeitig zu klären. Auch bei Polizeikontrollen kann diese Angabe relevant werden, insbesondere wenn eine Überladung vermutet wird.
Leergewicht im alten Fahrzeugschein
Wenn Ihr Fahrzeug schon vor Oktober 2005 zugelassen wurde und seither nicht den Halter gewechselt hat, besitzen Sie vermutlich noch den klassischen Fahrzeugschein. In diesem älteren Dokument findet sich das Leergewicht nicht unter einem Buchstaben, sondern unter Punkt 14.
Diese Angabe ist ebenso gültig und wird bei amtlichen oder technischen Kontrollen als Grundlage herangezogen. Punkt 14 ist in der Regel in Kilogramm angegeben und entspricht dem Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs inklusive der standardisierten 75 kg Fahrergewicht.
Obwohl der alte Fahrzeugschein heute seltener geworden ist, behalten die dort eingetragenen Daten ihre Gültigkeit. Es ist jedoch ratsam, bei Ummeldung oder Fahrzeugwechsel auf die neue Zulassungsbescheinigung umzusteigen, da sie strukturierter und EU-weit einheitlich aufgebaut ist.
So setzt sich das Leergewicht zusammen
Das Leergewicht ist mehr als nur das Gewicht des Blechs. Es ist eine Summe aus verschiedenen Komponenten, die alle für einen fahrbereiten Zustand notwendig sind. Zuerst zählt natürlich die Karosserie inklusive Türen, Fenster und Innenausstattung dazu. Auch das Fahrwerk, die Antriebswellen und die Räder sind Bestandteil.
Ein großer Teil entfällt auf den Kraftstofftank – dieser wird bei der Berechnung zu 90 % gefüllt angenommen. Die Betriebsflüssigkeiten wie Motoröl, Bremsflüssigkeit, Scheibenwischwasser und Kühlmittel sind zu 100 % mit eingerechnet. Dazu kommen technische Komponenten wie das Bordwerkzeug, Wagenheber oder ein Reserverad.
Nicht zu vergessen sind gesetzlich vorgeschriebene Mitführgegenstände wie der Verbandskasten, das Warndreieck und die Warnweste. Am Ende wird zusätzlich ein Fahrergewicht von 75 Kilogramm pauschal berücksichtigt. Dies ergibt ein praxisnahes Bild des Fahrzeugs im normalen Betrieb – ohne Passagiere oder Gepäck.
Warum das Leergewicht so wichtig ist
Das Leergewicht hat direkte Auswirkungen auf das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs. Dieses Gesamtgewicht gibt an, wie viel das Auto inklusive aller Mitfahrer, Gepäckstücke und möglicher Anhängelasten wiegen darf. Es ist in der Zulassungsbescheinigung I unter F.1 und im alten Fahrzeugschein unter Punkt 15 angegeben.
Wird das Gesamtgewicht überschritten, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch technische Probleme beim Fahren. Bremsweg und Fahrverhalten verändern sich unter Last dramatisch. In manchen Fällen kann auch die Betriebserlaubnis erlöschen. Deshalb ist das Leergewicht so entscheidend, um die Differenz zur maximalen Zuladung korrekt zu berechnen.
Diese Differenz – also Gesamtgewicht minus Leergewicht – ergibt die Nutzlast. Nur diese darf mit Insassen, Gepäck oder Ladegut belegt werden. Gerade bei Umzügen, Urlaubsfahrten oder dem Transport von Baumaterialien sollten Sie das Leergewicht im Blick behalten.
Leergewicht und Polizeikontrollen
In Deutschland finden regelmäßig Fahrzeugkontrollen statt. Dabei wird oft das Gesamtgewicht überprüft. Mit mobilen Waagen oder an Kontrollstationen wird gemessen, ob die zulässige Masse eingehalten wird. Ein überladenes Fahrzeug gefährdet nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.
Bei einer Kontrolle kann der Beamte das Leergewicht aus der Zulassungsbescheinigung ablesen und mit dem aktuellen Fahrzeuggewicht vergleichen. Besonders bei Transportern oder Wohnmobilen wird die Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse streng kontrolliert.
Wer sein Fahrzeug also regelmäßig voll belädt oder mit Anhänger unterwegs ist, sollte das Leergewicht auswendig kennen oder zumindest griffbereit haben. Ein Überschreiten kann nicht nur Geld kosten, sondern auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen.
Fazit
Das Leergewicht ist mehr als nur eine Zahl im Fahrzeugschein – es ist essenziell für die sichere Nutzung Ihres Fahrzeugs. Ob bei Kontrollen, Umbauten oder Urlaubsfahrten: Wer das Leergewicht kennt, kann Überladung vermeiden und Risiken minimieren. Ein kurzer Blick auf Zeile G oder Punkt 14 genügt – und Sie sind auf der sicheren Seite.
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